09.02.2012

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Unterhalt

Niemand hat Geld zu verschenken

Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Unterhaltsanspruch besteht und wie hoch er ist. Häufig ist es gerade die Frage des Unterhalts um die sich die Parteien streiten. Daher ist es wichtig den Unterhalt genau und sachlich zu bestimmen. So können viele Streitigkeiten vermieden werden. Wie genau die jeweiligen Unterhaltsansprüche berechnet werden, kann hier aufgrund der Komplexität des Themas nicht beschrieben werden. Für alle Unterhaltsberechungen muss zunächst das Unterhaltsrelevante einkommen bestimmt werden. Bei Arbeitseinkommen kann 5% pauschal von dem Nettoeinkommen abgezogen werden.

Der Unterhaltsanspruch der Kinder richtet sich grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei ist jedoch zu beachten, dass maßgeblich insoweit die Rechtsprechung des jeweiligen Oberlandesgerichts ist. Daher muss man sich zunächst dessen Leitlinien beschaffen. Sie sind meist online abrufbar.

Als Faustregel kann für den Unterhalt der Ehegatten kann gesagt werden dass bei Ehegatten von dem Einkommen nach Abzug des Unterhalts für die Kinder gleich groß sein soll. Da es jedoch eine ganze Reihe von Regeln zu beachten gibt, ist dies nur der Idealfall. So muss dem Unterhaltspflichtigen immer ein bestimmes Einkommen belassen werden (sogenannter Selbstbehalt). Außerdem gibt es einen sogenannten Erwerbstätigenbonus.

Letztendlich kann nur ein Fachmann die genaue Unterhaltshöhe bestimmen. Bevor Sie unnötige kompromisse eingehen oder einen falschen Unterhalt zahlen/erhalten lassen Sie sich lieber beraten.

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