09.02.2012

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Sorgerecht

Wer trifft wichtige Entscheidungen bezüglich der Kinder?

Wenn sich die Eltern trennen, kommt häufig die Frage, bei wem die Kinder leben dürfen und wer wieviel bezüglich der Erziehung der Kinder mitbestimmen kann.

Dies hängt ganz wesentlich davon ab, ob die Eltern verheiratet sind. Ist dies der Fall haben die Eltern das gemeinschaftliche Sorgerecht. Dass bedeutet, dass die Eltern alle wichtigen Entscheidungen zusammen treffen müssen. In der Regel ändert sich auch durch eine Scheidung hieran nichts, da es grundsätzlich auch im Fall der Scheidung beim gemeinschaftlichen Sorgerecht bleibt. Lediglich wenn die Eltern nicht in der Lage sind das Sorgerecht gemeinschaftlich auszuüben oder beide Ehegatten sich einig sind, kann dieses auf Antrag einem Elternteil übertragen werden. Häufig ist dieses dann derjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt.

Waren die Eltern dagegen nicht verheiratet, so hat zunächst nur die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Lediglich wenn die Kindesmutter eine entsprechende Sorgerechtserklärung abgegeben hat, so dass auch der Kindesvater das Sorgerecht hat, hat dieser ein Mitspracherecht. Der Kindesvater hat keinen Anspruch darauf, dass ihm das Sorgerecht ebenfalls übertragen wird.

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